KRAUSE Steigleiter, einzügig nach DIN EN – 14122-4 836700

Wichtig – folgende Vorgaben sind zu beachten:
+ Ab 3 m Steighöhe muss ein Rückenschutz vorhanden sein.
+ Ab 10 m Steighöhe ist die Steigleiter mit Rückenschutz versetzt auszuführen.
Die maximale Länge eines Leiterzuges darf 6 m nicht überschreiten.
+ Bei Steigleitern mit Fallschutz sind diese ab 12 m Steighöhe mit einer Ruhebühne auszustatten.
+ Bei mehrzügigen Leitern ist im Umsteigebereich zwischen den beiden Leiterzügen ein zusätzlicher
Handlauf Art.-No. 836366 erforderlich.
+ Für seitliche Überstiege können die Leiterteile höher geführt werden.
+ Die Spaltgröße zur Ausstrittsfläche muss zwischen 60 mm und 75 mm betragen; zur Spaltverkleinerung den Ausstiegstritt mit bestellen.
+ An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer erforderlich, siehe DIN EN ISO 14122-3.
+ An dem Ausstieg ist eine Durchgangssperre Art.-No. 837028 erforderlich.

Beschreibung

Einsatzbereiche
Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen
Planung und Benutzung
Steigleitern an maschinellen Anlagen erlauben den Zugang für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, sowie Reparatur- und Reinigungsarbeiten.
Dabei kann es sich auch um ein Gebäude als Teil einer maschinellen Anlage handeln.