GÜNZBURGER Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz DIN 14094-1 500100

Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen über die Menschen im Gefahrfall gerettet werden können.
Sie sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen.
Planung und Benutzung
Bei der Planung von Notleiteranlagen ist die zuständige Brandschutzdienststelle mit einzubinden.
Bei möglichen Absturzhöhen ab 1m sind an Ein-, Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich.

Beschreibung

Bitte beachten:
– Über 5 m Absturzhöhe muss, soweit baulich möglich, ein Rückenschutz vorhanden sein.
– Über 10 m Absturzhöhe ist die Steigleiter versetzt auszuführen. Die maximale Länge eines Leiterzuges
darf 10 m nicht überschreiten.
– Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden.
– An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte Geländer empfehlenswert,
siehe DIN EN ISO 14122-4 (Ausstiegsgeländer Bestell-Nr. 60981).
– Wenn die Spaltgröße am Ausstieg größer 75 mm ist, Ausstiegstritt Bestell-Nr. 62966 ff mitbestellen.